Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den unter www.laga-wittenberge.de veröffentlichten Webauftritt von Landesgartenschau 2027 Wittenberge gGmbH.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente ist der internationale Standard PDF/UA-1 Grundlage für die Barrierefreiheit.

Methodik der Prüfung: Kurzprüfung durch die Überwachungsstelle Barrierefreies Internet.

Zuletzt geprüft: 08.04.2025

Diese Webseite ist größtenteils, aber noch nicht vollständig barrierefrei. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht barrierefrei zugänglich:

  • Alternativtexte für Bilder fehlen teilweise.
  • Textkontraste sind teilweise nicht ausreichend (Mindestverhältnis von 4,5:1 nicht überall eingehalten).
  • Überschriften fehlen teilweise, sind falsch strukturiert oder enthalten keinen Inhalt.
  • Erweiterte Inhalte in der Instagram-Galerie sind per Tastatur nicht erreichbar.
  • Die Online-Bewerbung ist für Screenreader-Nutzer nicht benutzbar, da Eingabefelder nicht mit den jeweiligen Fragen verbunden sind und Auswahlfelder für Screenreader nicht gekennzeichnet sind. Zudem sind Fortschrittsbalken sowie Vor- und Zurück-Schalter nicht barrierefrei bedienbar.
  • Die Eventkalender-Filterfunktion ist nicht vollständig per Tastatur bedienbar.
  • Der Tastaturfokus ist teilweise schlecht sichtbar oder nicht vorhanden.
  • ARIA-Labels sind nur auf Englisch vorhanden.

Die vollständige barrierefreie Gestaltung einzelner Inhalte und Funktionen erfordert aufgrund der technischen und organisatorischen Anforderungen momentan einen unverhältnismäßig hohen Aufwand im Sinne von § 1 Absatz 2 BbgBITV. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die bestehenden Barrieren Schritt für Schritt abzubauen.

Geplante Maßnahmen:
Die genannten Barrieren werden derzeit analysiert und sollen bis spätestens Dezember 2025 behoben oder reduziert werden. Die Fortschritte werden regelmäßig überprüft und diese Erklärung entsprechend aktualisiert.

Diese Erklärung wurde am 09.05.2025 aktualisiert.

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser Formular „Barriere melden“ an.

Sollten Sie mit der Antwort über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden und einen Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Absatz 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es ist kein Rechtsbeistand erforderlich.

Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie
unter: https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/beauftragte/landesbehindertenbeauftragte/durchsetzungsstelle/

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

Telefon: 0331 866-5048

E-Mail: durchsetzung.bit@mgs.brandenburg.de